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Praktische Informationen

Alles Wissenswerte zu Downloads, Reisetipps, Zahlung und rechtlichen Konditionen.

Reisen 2026

Reisen 2027

Die folgenden Hinweise richten sich an Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wo die Informationen gleich sind, ist dies direkt in der jeweiligen Kategorie vermerkt. Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt zusätzlich immer die offiziellen Reisehinweise Ihres Herkunftslandes.

Einreise & Dokumente

  • Diese Hinweise gelten grundsätzlich für deutsche, österreichische und schweizerische Reisende: Der Reisepass sollte bei Einreise bzw. bei Stellung eines Visumantrags noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Passdaten werden für Hotels, Bahnfahrten und Flüge benötigt. Bitte alle Vornamen und die Reisepassnummer exakt wie im Reisepass angeben.
  • Nach den im Katalog genannten Angaben sind touristische Aufenthalte für Deutsche, Österreicher und Schweizer sowie viele weitere Nationalitäten derzeit bis zu 30 Tage visumfrei möglich. Bitte die aktuelle Regelung vor Reiseantritt prüfen.
  • Für Tibet Reisen ist zusätzlich eine besondere Genehmigung erforderlich.

Vor Ort beachten

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • In China gilt trotz der Größe des Landes nur eine Zeitzone, Beijing Standard Time. Die Differenz zur Mitteleuropäischen Sommerzeit beträgt +6 Stunden.
  • Frühjahr und Herbst gelten in vielen Regionen als besonders angenehme Reisezeiten. Die Sommer sind häufig warm und niederschlagsreich, die Winter im Norden kalt, aber meist sonnig.
  • Während der Goldenen Woche rund um den chinesischen Nationalfeiertag vom 1. bis 7. Oktober sind viele Sehenswürdigkeiten stark besucht.
  • Bequeme, feste Schuhe sind empfehlenswert, da bei vielen Sehenswürdigkeiten längere Wege zurückgelegt werden.

Gesundheit & Sicherheit

  • Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport empfohlen.
  • Die medizinische Versorgung ist in Großstädten sehr gut, in kleineren Städten und entlegenen Regionen jedoch nicht immer mit Europa vergleichbar.
  • Standardimpfungen sollten vor Reisebeginn geprüft werden. Bei individuellen Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Reisen in abgelegene Regionen empfiehlt sich ärztliche Beratung.
  • Bitte Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Einschränkungen der Mobilität möglichst frühzeitig mitteilen.

Geld & Kommunikation

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die chinesische Währung heißt Renminbi, die Geldeinheit Yuan. Ein Umtausch vor der Reise ist meist nicht vorteilhaft.
  • Euro können in vielen Hotels und Banken in RMB gewechselt werden. An vielen Geldautomaten kann mit Bankkarte Geld abgehoben werden.
  • Kreditkarten werden in großen Hotels und touristischen Geschäften akzeptiert, kleinere Geschäfte und Restaurants akzeptieren ausländische Kreditkarten jedoch nicht immer.
  • Mobile Zahlung ist sehr verbreitet. Empfehlenswert ist zum Beispiel Alipay mit hinterlegter ausländischer Kreditkarte.
  • WLAN ist in vielen Hotels und Restaurants verfügbar. Einige westliche Webseiten und Apps sind in China nicht frei zugänglich.

Offizielle Reisehinweise

Österreich
BMEIA: China
Schweiz
EDA: China
Die Grundinformationen gelten für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Abweichende Einreise- oder Registrierungspflichten können je nach Nationalität, Aufenthaltsdauer und Reisezweck bestehen und sollten über die offiziellen Stellen geprüft werden.

Einreise & Dokumente

  • Für deutsche, österreichische und schweizerische Reisende gilt gleichermaßen: Reisepass und Einreisebestimmungen bitte rechtzeitig vor Reisebeginn prüfen.
  • Für Hotels und innerasiatische Verbindungen können Passdaten benötigt werden.
  • Bitte Namen exakt wie im Reisedokument angeben, damit Tickets und Buchungen korrekt ausgestellt werden können.
  • Unterschiede können bei Aufenthaltsdauer, Transit, Arbeit, Studium oder Sonderfällen entstehen. Bitte die offiziellen Länderhinweise prüfen.

Vor Ort beachten

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Japan verfügt über ein sehr gut ausgebautes Bahn- und Nahverkehrssystem.
  • Pünktlichkeit, Rücksichtnahme und leises Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln sind wichtig.
  • Für Tempel, Schreine und traditionelle Unterkünfte sind bequeme Schuhe empfehlenswert, die leicht an- und ausgezogen werden können.

Gesundheit & Sicherheit

  • Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird eine Auslandskrankenversicherung empfohlen.
  • Die medizinische Versorgung ist in großen Städten gut, kann aber kostenintensiv sein.
  • Japan liegt in einer seismisch aktiven Region. Hinweise vor Ort und aktuelle Reisehinweise sollten beachtet werden.
  • Medizinische Empfehlungen können je nach Herkunftsland unterschiedlich formuliert sein. Bitte die offiziellen Hinweise des eigenen Landes prüfen.

Geld & Kommunikation

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die Währung ist Yen.
  • Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert, dennoch ist Bargeld für kleinere Geschäfte, Restaurants und ländliche Regionen sinnvoll.
  • WLAN ist in vielen Hotels verfügbar. Für unterwegs kann eine eSIM oder mobile Datenlösung hilfreich sein.

Offizielle Reisehinweise

Die Hinweise sind für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengefasst. Wo Einreisevorgaben abweichen können, wird auf die offiziellen Länderinformationen verwiesen.

Einreise & Dokumente

  • Für deutsche, österreichische und schweizerische Reisende gilt gleichermaßen: Reisepass und aktuelle Einreisebestimmungen bitte vor Reisebeginn prüfen.
  • Passdaten können für Hotels, Inlandsleistungen und Transportbuchungen benötigt werden.
  • Namen sollten bei Buchung exakt wie im Reisepass angegeben werden.
  • Je nach Nationalität, Aufenthaltsdauer oder Reisezweck können elektronische Registrierungen oder Visaerfordernisse abweichen. Bitte die offiziellen Hinweise des eigenen Landes prüfen.

Vor Ort beachten

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Südkorea verfügt über ein modernes Verkehrsnetz, besonders in Seoul und zwischen größeren Städten.
  • Für Besuche von Palästen, Tempeln und Stadtvierteln mit vielen Steigungen sind bequeme Schuhe empfehlenswert.
  • Lokale Feiertage und Ferienzeiten können zu höherem Reiseaufkommen führen.

Gesundheit & Sicherheit

  • Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird eine Auslandskrankenversicherung empfohlen.
  • Die medizinische Versorgung in den großen Städten ist gut.
  • Aktuelle Hinweise der zuständigen Behörden sollten vor und während der Reise beachtet werden.
  • Individuelle medizinische Empfehlungen bitte vor Reisebeginn mit Arzt oder Tropeninstitut klären.

Geld & Kommunikation

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die Währung ist Won.
  • Kreditkarten sind weit verbreitet, etwas Bargeld ist für kleinere Ausgaben dennoch sinnvoll.
  • WLAN und mobile Daten sind in Städten meist gut verfügbar.

Offizielle Reisehinweise

Die Hinweise richten sich an Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass Einreise- und Visaregeln für Indonesien je nach Nationalität, Aufenthaltsdauer, Einreiseort und Reisezweck unterschiedlich sein können.

Einreise & Dokumente

  • Für deutsche, österreichische und schweizerische Reisende gilt gleichermaßen: Reisepassgültigkeit und Einreisebestimmungen vor Abreise prüfen.
  • Je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck können Visum, elektronische Anmeldung oder zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
  • Passdaten sollten bei Buchung exakt angegeben werden.
  • Bei Inselkombinationen und innerindonesischen Flügen können zusätzliche Dokumentenkontrollen stattfinden.

Vor Ort beachten

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Indonesien besteht aus vielen Inseln; Reisezeiten können durch Wetter, Verkehr, Fähren oder Inlandsflüge beeinflusst werden.
  • Bei Tempelbesuchen und religiösen Orten sollte auf angemessene Kleidung geachtet werden.
  • In tropischen Regionen sind Sonnenschutz, Mückenschutz und leichte Kleidung sinnvoll.

Gesundheit & Sicherheit

  • Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird eine Auslandskrankenversicherung empfohlen.
  • Medizinische Versorgung ist in größeren Städten und touristischen Zentren besser als in entlegenen Regionen.
  • Reiseimpfungen und Mückenschutz sollten vorab mit Arzt oder Tropeninstitut besprochen werden.
  • Aktuelle Hinweise zu Naturereignissen, Vulkanen, Erdbeben oder Wetterlagen sollten beachtet werden.

Geld & Kommunikation

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die Währung ist Indonesische Rupiah.
  • Kreditkarten werden in Hotels und touristischen Regionen häufig akzeptiert, Bargeld ist für kleinere Orte und lokale Märkte wichtig.
  • WLAN ist in vielen Hotels verfügbar. Für Rundreisen kann eine eSIM oder lokale Datenlösung hilfreich sein.

Offizielle Reisehinweise

Die Hinweise sind für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengefasst. Abweichungen betreffen vor allem Einreisevorgaben, Aufenthaltsdauer und Sonderfälle; bitte dazu die offiziellen Hinweise des eigenen Landes prüfen.

Einreise & Dokumente

  • Für deutsche, österreichische und schweizerische Reisende gilt gleichermaßen: Reisepassgültigkeit und aktuelle Einreisebestimmungen vor Reisebeginn prüfen.
  • Je nach Aufenthaltsdauer, Reisezweck und Einreiseweg können unterschiedliche Vorgaben gelten.
  • Passdaten sollten bei Buchung exakt angegeben werden.
  • Bei Kombinationen mit weiteren Ländern bitte auch Transit- und Wiedereinreisebestimmungen beachten.

Vor Ort beachten

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Thailand ist ganzjährig bereisbar, regionale Regenzeiten und hohe Temperaturen sollten jedoch bei der Planung berücksichtigt werden.
  • Bei Tempelbesuchen ist angemessene Kleidung wichtig.
  • Für Rundreisen sind leichte Kleidung, Sonnenschutz und bequeme Schuhe empfehlenswert.

Gesundheit & Sicherheit

  • Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird eine Auslandskrankenversicherung empfohlen.
  • Die medizinische Versorgung ist in Bangkok und größeren touristischen Regionen gut, in ländlichen Regionen jedoch unterschiedlich.
  • Reiseimpfungen, Mückenschutz und Verhalten bei Hitze sollten vorab individuell geprüft werden.
  • Aktuelle Wetter- und Sicherheitshinweise sollten während der Reise beachtet werden.

Geld & Kommunikation

  • Diese Informationen gelten gleichermaßen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Die Währung ist Thai Baht.
  • Kreditkarten werden in Hotels und vielen touristischen Bereichen akzeptiert, Bargeld ist für Märkte, kleinere Restaurants und Transfers sinnvoll.
  • WLAN ist in vielen Hotels verfügbar. Für unterwegs kann eine eSIM oder mobile Datenlösung hilfreich sein.

Offizielle Reisehinweise

Zahlungsanleitung

1. PayPal

Unser PAYPAL-Konto: wangz@jjtravel.com

2. Banküberweisung

Die Überweisung gilt für Personen, die 30 Tage vor dem Abreisetag buchen.

Bitte beachten Sie:

Bitte schreiben Sie Ihren Tracking-Code auf den von der Bank ausgestellten Transaktionsbeleg und senden Sie uns eine E-Mail, damit wir die Zahlung problemlos von unserer Finanzabteilung verlangen können.

Unser Bankkonto für Kunden außerhalb Chinas:

Begünstigter: Shanghai China International Travel Service Ltd.

Bankname: BANK OF CHINA SHANGHAI BRANCH JING AN SUB-BRANCH

Bank Swift: BKCHCNBJ300

Kontonummer: 455959253403

Bank Address: 1515 NANJING ROAD ( W. ) SHANGHAI

CNAPS Code: 104290005367

Die Buchung von Reiseleistungen bei Shanghai China International Travel Service Ltd. (im folgenden SCITS) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Sie finden Anwendung auf Pauschalreiseverträge (für Gruppen- und Individualreisen), Verträge über reine Übernachtungsleistungen und reine Beförderungsleistungen sowie Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen.

1. Abschluss des Vertrages

a. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie SCITS verbindlich den Abschluss eines Vertrags über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an.

b. Mit Zugang der Buchungsbestätigung von SCITS über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen kommt der Vertrag zwischen Ihnen und SCITS zustande.

2. Bezahlung von Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen/Rücktritt bei Zahlungsverzug
+

a. Zahlungen auf die gebuchten Leistungen sind durch Sie wie folgt zu leisten:

I. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. SCITS behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

II. Zahlungen sind von Ihnen direkt an SCITS an die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist der Zahlungseingang bei SCITS. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung vermerkten Rechnungsnummer und Buchungsnummer zu leisten.

III. Im Falle der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich SCITS nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen genannten Stornosätzen zu verlangen. Gesonderte Entschädigungssätze gelten, soweit diese Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften/Leistungsänderung/Nebenabreden
+

a. Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von SCITS bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog oder auf der Website sowie den Angaben aus der Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen von Websites von Leistungsträgern sind für SCITS nicht verbindlich.

b. SCITS behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden. Eine solche Leistungsänderung wird SCITS nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. SCITS wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund klar und verständlich informieren.

c. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von SCITS gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Reagieren Sie gegenüber SCITS nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

d. Hatte SCITS für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen geringere Kosten, wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

e. Besondere Wünsche von Ihnen, die nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden, sind als unverbindlich anzusehen, für deren Erfüllung eine Garantie nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen
+
Die mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsvorbehalt lt. Ziffer 3.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
+

SCITS wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn SCITS unzureichend oder falsch informiert hat.

SCITS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. SCITS weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei der Buchung mitgeteilten Passdaten, insbesondere auch die Passnummern, korrekt sein müssen und dass Zusatzkosten, die u.U. durch nachträgliche Änderungen anfallen, den Reisenden in Rechnung gestellt werden.

6. Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen Nichterreichens
+

Soweit SCITS die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben hat, behält sich SCITS vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.

Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird SCITS unverzüglich die von Ihnen auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

SCITS behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
+
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von SCITS durch schriftliche Mitteilung zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SCITS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. SCITS kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende SCITS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklassen bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten etc). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet SCITS ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro.
8. Umbuchung/Namenskorrektur
+

a. Auf Ihren Wunsch nimmt SCITS vorbehaltlich der Verfügbarkeit Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder auch des Reisenden vor. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung, werden Mehrkosten gesondert belastet bzw. die Differenz erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil SCITS Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

b. Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder oder auf die nachträgliche Änderung des Namens oder der Reisepassnummer des Reisenden zurückzuführen ist, werden eventuell anfallende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Flugtickets oder Bahntickets sowie Eintrittskarten) an den Reisenden weiter belastet.

9. Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
+

a. Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber SCITS schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat SCITS Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von SCITS zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SCITS unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

b. SCITS macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen genannten Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.

c. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass SCITS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

d. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung SCITS bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich SCITS in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an SCITS erstattet werden, wird SCITS diese auch an Sie erstatten.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
+
Gemäß der EU Verordnung Nr. 2111/05 weist SCITS hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsabschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsabschluss feststeht. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsabschluss über die Fluggesellschaft, die den Flug voraussichtlich durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
11. Mängelanzeige und Abhilfe/Kündigung
+

a. Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender von SCITS Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.

b. Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern SCITS eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SCITS verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

c. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber SCITS geltend gemacht werden. Schriftform wird empfohlen.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
+
SCITS ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
13. Haftungsbeschränkung
+
Die vertragliche Haftung von SCITS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
+
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
15. Reiseversicherungen
+
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit SCITS Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht mehr zurück getreten werden.
16. Datenschutz
+
Die personenbezogenen Daten, die Sie SCITS zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrags und die Kundenbetreuung erforderlich ist. SCITS hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
17. Ihr Vertragspartner
+
Shanghai China International Travel Service Ltd.
18. Entschädigungssätze für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
+

Gesonderte, von den im Folgenden genannten abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

Für Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet SCITS:

  • Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25%
  • Vom 30. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 40%
  • Vom 13. bis 02. Tag vor Reisebeginn: 60%
  • Vom 01. Tag oder bei Nichtantritt der Reise: 85%

des Reisepreises.

Wir helfen Ihnen gerne!

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