Bedingungen & Konditionen

Ausführliche Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung von Reiseleistungen bei Shanghai China International Travel Service Ltd., im Folgenden SCITS genannt, erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise und Zahlungsbedingungen. Sie finden Anwendung auf Pauschalreiseverträge für Gruppen und Individualreisen, Verträge über reine Übernachtungsleistungen, reine Beförderungsleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen.

1. Abschluss der Vertrages

Die Buchung von Reiseleistungen bei Shanghai China International Travel Service Ltd., im Folgenden SCITS genannt, erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise und Zahlungsbedingungen. Sie finden Anwendung auf Pauschalreiseverträge für Gruppen und Individualreisen, Verträge über reine Übernachtungsleistungen, reine Beförderungsleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen.

1. Abschluss der Vertrages

  1. Mit Ihrer Buchung, Reiseanmeldung, bieten Sie SCITS verbindlich den Abschluss eines Vertrags über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an.
  2. Mit Zugang der Buchungsbestätigung von SCITS über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen kommt der Vertrag zwischen Ihnen und SCITS zustande.

2. Bezahlung von Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen sowie Rücktritt bei Zahlungsverzug

  1. Zahlungen auf die gebuchten Leistungen sind durch Sie wie folgt zu leisten:
  1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. SCITS behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
  2. Zahlungen sind von Ihnen direkt an SCITS an die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist der Zahlungseingang bei SCITS. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung vermerkten Rechnungsnummer und Buchungsnummer zu leisten.
  3. Im Falle der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich SCITS nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den in diesen Reise und Zahlungsbedingungen genannten Stornosätzen zu verlangen. Gesonderte Entschädigungssätze gelten, soweit diese Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften, Leistungsänderung und Nebenabreden

  1. Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von SCITS bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog oder auf der Website sowie den Angaben aus der Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen von Websites von Leistungsträgern sind für SCITS nicht verbindlich.
  2. SCITS behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden. Eine solche Leistungsänderung wird SCITS nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
  3. SCITS wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund klar und verständlich informieren.
  4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von SCITS gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Reagieren Sie gegenüber SCITS nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
  5. Hatte SCITS für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen geringere Kosten, wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.
  6. Besondere Wünsche von Ihnen, die nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden, sind als unverbindlich anzusehen. Für deren Erfüllung kann keine Garantie übernommen werden.

4. Beförderungsleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsvorbehalt gemäß Ziffer 3.

5. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

SCITS wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung gegebenenfalls notwendiger Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn SCITS unzureichend oder falsch informiert hat.

SCITS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. SCITS weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei der Buchung mitgeteilten Passdaten, insbesondere auch die Passnummern, korrekt sein müssen und dass Zusatzkosten, die unter Umständen durch nachträgliche Änderungen anfallen, den Reisenden in Rechnung gestellt werden.

6. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit SCITS die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, Rücktrittsfrist 30 Tage, bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben hat, behält sich SCITS vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.

Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird SCITS unverzüglich die von Ihnen auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstatten. SCITS behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von SCITS durch schriftliche Mitteilung zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SCITS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

SCITS kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende SCITS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, zum Beispiel durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten und ähnliche Kosten. Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet SCITS ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro.

8. Umbuchung und Namenskorrektur

  1. Auf Ihren Wunsch nimmt SCITS vorbehaltlich der Verfügbarkeit Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder auch des Reisenden vor. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger, zum Beispiel Ticketausstellungskosten, anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung, werden Mehrkosten gesondert belastet beziehungsweise die Differenz erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil SCITS Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
  2. Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder oder auf die nachträgliche Änderung des Namens oder der Reisepassnummer des Reisenden zurückzuführen ist, werden eventuell anfallende Mehrkosten, zum Beispiel Neuausstellung von Flugtickets, Bahntickets oder Eintrittskarten, an den Reisenden weiter belastet.

9. Rücktritt vor Reisebeginn und Entschädigung

  1. Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber SCITS schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat SCITS Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von SCITS zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  2. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SCITS unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
  3. SCITS macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren.
  4. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass SCITS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
  5. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung SCITS bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich SCITS in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an SCITS erstattet werden, wird SCITS diese auch an Sie erstatten.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU Verordnung Nr. 2111/05 weist SCITS hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin und Rückflug vor Vertragsabschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsabschluss feststeht.

Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsabschluss über die Fluggesellschaft, die den Flug voraussichtlich durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Mängelanzeige, Abhilfe und Kündigung

  1. Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender von SCITS Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz geltend machen können.
  2. Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern SCITS eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SCITS verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
  3. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz gegenüber SCITS geltend gemacht werden. Schriftform wird empfohlen.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

SCITS ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

13. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von SCITS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

15. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskostenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung.

Soweit SCITS Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht mehr zurückgetreten werden.

16. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie SCITS zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrags und die Kundenbetreuung erforderlich ist. SCITS hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

17. Ihr Vertragspartner

Shanghai China International Travel Service Ltd.

18. Entschädigungssätze für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Gesonderte, von den im Folgenden genannten abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

Für Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet SCITS:

  • Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 Prozent des Reisepreises
  • Vom 30. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 40 Prozent des Reisepreises
  • Vom 13. bis 02. Tag vor Reisebeginn: 60 Prozent des Reisepreises
  • Vom 01. Tag oder bei Nichtantritt der Reise: 85 Prozent des Reisepreises

Schutz vor Ausbeutung im Tourismus

Unser Unternehmen erkennt an, dass sexuelle Ausbeutung im Tourismus und Menschenhandel globale Probleme sind. Wir verfolgen eine strikte Politik gegen alle Formen der Ausbeutung und wenden dieselben Anforderungen auf alle unsere Unterkünfte und Aktivitätsanbieter an. Auch Sie können eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung spielen. Wenn Sie während Ihrer Reise verdächtige Interaktionen zwischen Kindern und Erwachsenen bemerken, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.